Richtlinien zu Publikationsethik
Die Richtlinien zu Publikationsethik der wissenschaftlichen Reihe Filologičeski rakursi beim Lehrstuhl Germanistik an der Universität Schumen basieren auf den Kernpraktiken und Richtlinien des Komitees für Publikationsethik (Committee on Publication Ethics/COPE). Das Ziel ist es, die Sicherstellung einer strikten Umsetzung der ethischen Verpflichtungen von allen am Veröffentlichungsprozess beteiligten Personen im Auge zu behalten.
In den wissenschaftlichen Reihen werden relevante wissenschaftliche Beiträge veröffentlicht, die einem hohen Standart entsprechen, diversen Fragen der Germanistik gewidmet sind, breite Forschungsvielfalt veranschaulichen und hohe akademische Relevanz aufweisen.
Pflichten und Verantwortlichkeiten der Autor*innen
- Die für den Inhalt der Publikationen selbst verantwortlichen Autor*innen sollten eine genaue, originale Darstellung der geleisteten Arbeit vorlegen. Forschungsergebnisse oder Aussagen anderer müssen angemessen referenziert oder zitiert werden. Plagiate in allen ihren Formen stellen ein unethisches Publikationsverhalten dar und sind absolut inakzeptabel.
- Autor*innen müssen die Kriterien für die Veröffentlichung in Betracht ziehen. Darüber hinaus müssen Autor*innen ihrem eingereichten Beitrag eine Erklärung beifügen, um zu bestätigen, dass der in der eingereichten Form bisher unveröffentlicht und auch keiner anderen gedruckten oder elektronischen Fachzeitschrift vorgelegt wurde.
- Die Verantwortung für den Inhalt und die Form des eingereichten Beitrags liegt vollständig bei den Autor*innen.
- Autor*innen müssen alle Quellen der finanziellen Unterstützung angeben und alle Interessenkonflikte, die ausgelegt werden könnten, offenlegen. Die Veröffentlichung oder Verwendung von Textteilen bedarf der vorherigen Zustimmung aller Koautor*innen, ohne deren Einwilligung der Vorgang unzulässig ist.
- Wenn ein veröffentlichter Artikel einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit enthält, sind die Autor*innen verpflichtet, die Herausgeber*innen oder Redakteur*innen umgehend zu benachrichtigen, den Beitrag entweder zu korrigieren oder zurückzuziehen.
Pflichten und Verantwortlichkeiten der Redakteur*innen
- Die Redakteur*innen der wissenschaftlichen Reihe nehmen die Manuskripte an und bewerten sie nach ihrem wissenschaftlichen Inhalt und ihrer akademischen Relevanz (Originalität, Klarheit, Gültigkeit und Bedeutung der Arbeit) unvoreingenommen in Bezug auf Geschlecht, Rasse, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugung und politische Vorliebe/Zugehörigkeit der Autor*innen.
- Die Entscheidungen für den Veröffentlichungsprozess basieren auf den Richtlinien zu Publikationsethik, dem Ziel und dem Themenspektrum der wissenschaftlichen Reihe. Entscheidend sind die akademische Relevanz und Effizienzaspekte in der Forschung. Es ist Pflicht der Redaktion, die Autor*innen der eingereichten Manuskripte über Fehler oder Ungenauigkeiten zu informieren, ohne deren Korrektur der Artikel nicht veröffentlicht werden kann.
- Die Redakteur*innen dürfen über eingereichte Manuskripte nur mit den jeweiligen Autor*innen, Gutachter*innen und den Herausgeber*innen der wissenschaftlichen Reihe
- Die Redakteur*innen stellen sicher, dass alle zur Veröffentlichung eingereichten Manuskripte einer Peer-Review von mindestens zweiGutachter*innen, Experten im entsprechenden Fachgebiet, unterzogen werden. Die Entscheidungen für die Veröffentlichung resultieren daraus, ob die Fragestellung Gültigkeit und Bedeutung für die Wissenschaft hat. In Erwägung werden die Kommentare und Empfehlungen der Gutachter*innen sowie die Vorschriften der Richtlinien zur Publikationsethik
- Die Redakteur*innen müssen umgehende Maßnahmen ergreifen, wenn Dritte ihnen melden, dass es ethische Bedenken in Bezug auf einen eingereichten oder bereits veröffentlichten Artikel z.B. über die unangemessenen Zitierungen, Plagiate, Ungenauigkeiten oder Einflüsse auf die Ergebnisse. Die Maßnahmen können von einer informellen Erklärung der Autor*innen, um einen Nachweis der Richtigkeit zu erbringen, bis zur Rücknahme bzw. Widerruf des betreffenden Artikels oder auch Veröffentlichung einer formellen Stellungnahme, um das Fehlverhalten zu ermitteln, reichen.
Pflichten und Verantwortlichkeiten der Gutachter*innen
- Gutachter*innen sind unentbeherlich während der Redaktionsarbeit, wenn die Entscheidung getroffen wird, welche eingereichten Texte angenommen und welche abgelehnt werden;
- Bei der Arbeit als Gutachter*innen muss das Vertrauen vorhanden sein. Gutachter*innen müssen alle zur Begutachtung erhaltenen Manuskripte als vertrauliche Dokumente behandeln. Sie dürfen anderen Personen nicht gezeigt werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung der Redaktion vor.
- Gutachter*innen, die aufgrund mangelnder Qualifikation oder Zeitmangel die Begutachtung des Textes nicht übernehmen können, sollen die Redaktion unverzüglich in Kenntnis setzen, damit ein anderes Mitglied aus dem Kreis der Gutachter*innen den Artikel beurteilt.
- Gutachter*innen sollen alle möglichen Interessenkonflikte (persönlichen oder finanziellen Abhängigkeiten) bekanntgeben und die Beurteilung der eingereichten Beiträge ablehnen, damit ein anderes Mitglied aus dem Kreis der Gutachter*innen den Artikel beurteilt.
- Gutachter*innen sollen der Redaktion sämtliche wesentliche Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen mit anderen Arbeiten melden und falsch oder nicht zitierte Teile des Beitrags identifizieren.